Der Vorstand besteht aus mindesten fünf Mitgliedern/-innen, maximal sieben Mitgliedern/-innen: dem/der Präsidenten/-in, bis zu zwei Vizepräsidenten/-innen, optional dem/der Geschäftsführer/-in, dem/der Schatzmeister/-in, dem/der Schriftführer/-in sowie dem/der Kommandanten/-in. Dem geschäftsführenden Vorstand gehören die gewählten Vorstandsmitglieder/-innen an. Sie werden für vier Jahre gewählt. Die Vorstandsmitglieder/-innen bleiben bis zur Wahl der Nachfolger im Amt.
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